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Vinz Heizsysteme
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Vinz Heizsysteme » Unsere AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestell-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

Unternehmen Vinz-Heizsysteme, Guido Vinz, Strasse der Freundschaft 14, 04808 Dornreichenbach

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Verkaufsgeschäfte mit allen unseren Kunden, unabhängig ob diese Verbraucher gemäß § 13 BGB oder Nichtverbraucher sind. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Sofern einzelnen Bedingungen nur für einen Teil der Kunden gelten, ist dies gesondert erwähnt.

1 Vertragsbedingungen des Kunden, insbe­sondere in Auftragsbestätigungen, aber auch im sonstigen Schriftverkehr werden nicht anerkannt, es sei denn es erfolgt eine ausdrückliche Zustimmung durch den Verwender dieser AGB.

§ 2 Vertragsabschluß

1. Unsere Kataloge, Angaben auf unserer CD-ROM und sonstige Produktbeschrei­bungen (auch online) dienen der Information und beinhalten kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages im Rechtssinne. Es handelt sich unsererseits lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum) durch den Kunden.

2. Das Vertragsangebot wird stets vom Kunden abgegeben, zum Beispiel durch Bestellung auf unserer Internetseite. Wir sind berechtigt, ein Angebot des Kunden binnen einer Frist von zwei Wochen zu akzeptieren. Der Vertrag kommt im Übrigen erst durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder die Übergabe bzw. Lieferung der Ware zustande. Eine dem Kunden übersandte Bestellbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar, sondern stellt ausschließlich eine Information der an uns übermittelten Daten dar.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung und Eingang der Rechnung beim Kunden zu erfolgen. Wechsel wer­den nicht, Schecks nur bei besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen.

2. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Verbraucher werden auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Rechnung gesondert hingewiesen. Es bleibt uns vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit übersandten Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde in Verzug, wenn vereinbart ist, daß die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.

3. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt,

a) unbeschadet eines weiteren Schadens Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten, bei Nichtverbrauchern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen,

b) Lieferungen oder sonstigen Leistungen gegenüber Nichtverbrauchern aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender fälliger Ansprüche aus die­sem oder anderen Aufträgen durch den Kunden zurückzubehalten,

4. Steht uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadens­ersatz statt der Leistung zu, sind wir berechtigt, diesen mit 30% des Nettokaufpreises in Ansatz zu bringen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, daß uns ein Schaden gar nicht oder nur in geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Wir sind berechtigt nachzuweisen, daß ein höherer Schaden entstanden ist. In beiden Fällen ist der nachgewiesene Schaden, nicht die Pauschale zu auszuglei­chen.

5. Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die dem Kunden zustehenden Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.

6. Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Kunden wird ausgeschlossen.

§ 4 Lieferungen

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart wer­den können, sind schriftlich durch uns zu bestätigen.

2. Der Versand der Ware erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und auf Rechnung des Kunden. Versandkosten sind vom Kunden zu zahlen und werden ihm im Rahmen der Bestellung mitgeteilt. Sie werden gemeinsam mit der Warenlieferung abgerechnet.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher bestehender fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug mit seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist. Verpfändungen oder Sicherungs­übereignungen sind unzulässig.

2. Wird der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen verbunden, so räumt der Kunde - soweit wir nicht bereits aufgrund Gesetzes Miteigentümer entspre­chend unserem Anteil an der Vorbehaltsware geworden sind – einen dem Wert der Vorbehaltsware am neugeschaffenen Gegenstand entsprechenden Miteigentumsanteil an den neu hergestellten Gegenständen ein und verwahrt diese für uns mit der erforderlichen Sorgfalt.

3. Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf der Ware und daraus hergestellter Erzeugnisse werden bereits jetzt bis zur Höhe unserer Forderungen aufgrund der Veräußerung der Vorbehaltsware an uns abgetreten, gegebenenfalls im Verhält­nis unseres Miteigentumsanteils zu den Rechten anderer. Der Kunde hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen und die Forderungshöhe mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Vorbehaltlich unse­rer entsprechenden Mitteilung darf er die abgetretenen Forderungen einziehen. Die eingezogenen Beträge sind gegebenenfalls in Höhe unseres Anteils und bis zur Höhe unserer Kaufpreisforderung an uns abzuführen.

4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde uns schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest erfüllungshalber ab. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Kunde tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor erfüllungshalber an uns ab und leitet den uns zustehenden Verkaufserlös oder Anteil am Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt erfüllungshalber an.

5. Übersteigen die Sicherungsrechte unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten bis zu einer angemessenen Deckungsgrenze freizugeben, bei mehreren Sicherheiten nach unserer Auswahl, wobei auf die Interessen des Kunden ausreichend Rücksicht zu nehmen ist.

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, vom Vertrag nach Fristsetzung zurückzutreten und die Waren herauszuverlan­gen.

§ 6 Mängel/Gewährleistung

1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich der Kaufgegenstand mit den Eigenschaf­ten und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der dem Kunden bekannten Produktbeschreibung des Herstellers. Der Kunde kann die entspre­chende Produktbeschreibung vor Abschluss des Kaufvertrages bei uns einsehen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, hat er festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem Nachbesserungsversuch festgestellt werden. Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von 5 Tagen seit Abnahme der Ware anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.

3. Voraussetzung für unsere Haftung für Mängel ist, dass

a) diese nicht auf unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, bzw. Inbe­triebsetzung, nachlässiger Behandlung oder Einsatz ungeeigneter Betriebsmit­tel bzw. Austausch von Werkstoffen durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, mangelhaften Bauarbeiten, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen - soweit diese Umstände nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind - beruhen;

b) der Kunde sofern er Kaufmann ist - seinen nach § 377 HGB i. V. m. Ziffer 2. geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist;

4. Der gesetzliche Nacherfüllungsanspruch des Kunden wird nach unserer Wahl durch Nachlieferung (Ersatzlieferung) oder Nachbesserung erfüllt.

5. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abliefe­rung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Dies gilt nicht, soweit nach gesetz­lichen Regelungen zwingend länger gehaftet wird und die Vereinbarung einer kürzeren Verjährungsfrist unzulässig ist (z. Bsp.: Kauf von Neuwaren durch Verbraucher). Für Ersatzstücke bzw. Nach­besserung haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Verjährungsfrist.

6. Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Absprache (Rücksendenummer anfordern) in Originalverpackung, mit Rechnungskopie, Grund der Beanstandung und frei Haus an uns zurückgenommen. Sollte der Kunde Verbraucher sein und diesem aufgrund der Rücksendung der Ware unvermeidbare Kosten entstanden sein, werden diese erstattet.

7. Rückgriffsansprüche des Kunden nach Maßgabe des § 478 BGB bestehen gegen uns nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Aufwendun­gen, wie z.B. Lohn-, Material-, Transport- und Wegekosten, tragen wir nur, soweit diese Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass ein Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Kunden verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Verbrauch. Eine Erstattung solcher Aufwendungen, die bei angemessener und hinreichender Vorsorge des Käufers im Hinblick auf die Behebung von Mängeln nicht ange­fallen wären, nehmen wir nicht vor. Wird der Kunde wegen eines Mangels des neu hergestellten Liefergegenstandes in Anspruch genommen, ist er verpflichtet, uns unverzüglich hierüber zu informieren. Er hat seine Abnehmer entsprechend zu verpflichten, sofern diese Unternehmer sind. Wie behalten uns vor, die vom Abnehmer gegenüber dem Kunden geltend gemachten Ansprüche im Wege des Selbsteintritts zu erfüllen. In diesem Fall gilt die Erfüllung der Ansprüche des Abnehmers als Erfüllung etwaiger Ansprüche des Kunden.

8. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur dann in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufge­tretenen Mängeln stehen, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Erfolgt die Mängelrüge zu unrecht, sind wir berech­tigt, die uns entstandenen Aufwendungen sowie uns in Rechnung gestellten Kosten der Überprüfung durch Vorlieferanten und Zulieferer vom Käufer ersetzt zu verlangen.

§ 7 Haftung

1. In allen Fällen der Verletzung von vertraglichen oder vorvertraglichen sowie gesetzlichen Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Die Haftung aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus der Über­nahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaf­tungsgesetz und für Körperschäden bleibt stets unberührt.

3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfül­lungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Dies gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 8 Sonstiges

1. Das Vertragsverhältnis einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach deutschem Recht beurteilt, auch wenn der Kunde sei­nen Sitz im Ausland hat oder wenn es sich um ein Exportgeschäft handelt.

2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort für Leistungen aus einem Vertrag und Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit den gegenseitigen Rechtsbeziehungen das für Dornreichenbach zuständige Gericht.

3. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Geschäftsbedingungen in ihrer Gültigkeit unberührt. Die Vertragsteile sind gehalten, einer ungültigen Bestimmung nach Möglichkeit eine deren wirt­schaftlichem Zweck entsprechende wirksame Fassung zu geben.

 

9. Widerrufsrecht

Der Vertrag kommt bei einer Online-Bestellung mit Absendung Ihrer elektronischen Bestellerklärung zustande. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Vertrag mit der Bestellannahme zustande.



WIDERRUFSBELEHRUNG

(gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB!)

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt an dem nachfolgenden Tag, an dem die Ware beim Empfänger eingegangen ist und dieser eine noch gesondert zu erteilende deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Vinz-Heizsysteme Strasse der Freundschaft 14 04808 Dornreichenbach Tel 01774858237,Fax 03426262880

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen, z. B. Zinsen, herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden durch einen Paketdienst oder einer Spedition bei Ihnen abgeholt sofern die FA. Vinz-Heizsysteme die Kosten für die Rücksendung zu tragen hat. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Sollten Sie bei Inanspruchnahme des von uns eingeräumten Widerrufsrechts die Kosten für die Rücksendung zu tragen haben, bitten wir Sie, die Ware zusammen mit der Rechnung an folgende Adresse zurückzusenden (dies ist keine Voraussetzung für den Widerruf!):

Vinz-Heizsysteme
Strasse der Freundschaft 14
04808 Dornreichenbach

Sollte die FA. Vinz-Heizsysteme bei Inanspruchnahme des von uns eingeräumten Widerrufsrechts die Kosten für die Rücksendung zu tragen haben, werden wir nach erfolgtem Widerruf eine Firma mit der Abholung der Ware beauftragen.

Bereits erfolgte werden nach Wareneingangskontrolle wieder zurück überwiesen.


- Ende der WIDERRUFSBELEHRUNG -

Guido Vinz, Strasse der Freundschaft 14, 04808 Dornreichenbach


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